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Ihre PV-Anlage 2025: Was Sie über die EnWG-Novelle und die neuen Regeln wissen müssen
Sie träumen von einem Zuhause, das seinen eigenen, sauberen Strom produziert? Damit sind Sie nicht allein. Immer mehr Eigenheimbesitzer entscheiden sich für eine Photovoltaikanlage, und das aus gutem Grund. Die Sonne schickt keine Rechnung und die Möglichkeit, sich unabhängiger von externen Energieversorgern zu machen, ist verlockender denn je. Doch wie bei jeder zukunftsweisenden Technologie gibt es auch hier Regeln und Vorschriften, die sich weiterentwickeln. Seit dem 25. Februar 2025 ist die EnWG-Novelle 2025 in Kraft, oft auch als „Solarspitzengesetz“ bekannt, die wichtige Änderungen für neue PV-Anlagen mit sich bringt.
Keine Sorge, Sie müssen kein Jurist werden, um das zu verstehen! Wir bei VIRACON sind Ihre Experten vor Ort und erklären Ihnen, was diese Neuerungen konkret für Ihre geplante Photovoltaikanlage bedeuten. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur letzten Schraube und darüber hinaus, damit Sie lange Freude an Ihrer Anlage haben. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie uns gemeinsam diese wichtigen Informationen beleuchten.
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Was ist die EnWG-Novelle 2025?
Das deutsche Stromnetz steht vor großen Herausforderungen. Der Anteil erneuerbarer Energien wächst rasant und das ist großartig für unsere Klimaziele. Doch gleichzeitig muss das Netz in der Lage sein, diese schwankende Einspeisung zu verarbeiten und stabil zu bleiben. Manchmal produzieren Wind- und Solaranlagen so viel Strom, dass das Netz an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Bei herrlichem Sonnenschein oder bei viel Wind entstehen sogenannte „Erzeugungsspitzen“. Die EnWG-Novelle 2025 (offiziell: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen) ist eine direkte Reaktion darauf. Ihr Hauptziel ist es, mit der 60%-Regelung, diese Spitzen zu glätten, die Netze vor Überlastung zu schützen und den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen.
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Was ist die 60%-Regelung und warum gibt es sie?
Die sogenannte 60%-Regelung besagt, dass PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, die Einspeisung ins öffentliche Netz bei 60% der installierten Leistung (Modulleistung in kWp) begrenzen müssen. Das Ziel ist, eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden. Gerade an sonnenreichen Tagen, wenn viele PV-Anlagen gleichzeitig viel Strom produzieren, kann es zu einer Überbelastung kommen. Durch die Begrenzung der Einspeiseleistung soll das Netz stabilisiert und die Integration erneuerbarer Energien langfristig gesichert werden.
Welche PV-Anlagen sind betroffen und welche nicht?
Die 60%-Regelung betrifft alle neuen Photovoltaikanlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine kleine Anlage auf dem Carport oder eine größere Anlage auf dem Hausdach handelt.
Nicht betroffen sind die sogenannten „Balkonkraftwerke“ bis 2 Kilowatt installierter Leistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung sowie bestehende Photovoltaikanlagen, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurden. Diese beiden Ausnahmen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie genießen weiterhin Bestandsschutz und dürfen ihre volle Leistung ins Netz einspeisen.
Warum gibt es diese Regelung?
Vielleicht fragen Sie sich, warum der Gesetzgeber diese Regelung eingeführt hat. Es geht primär darum, unser Stromnetz fit für die Energiewende zu machen. Je mehr erneuerbare Energien ins Netz eingespeist werden, desto komplexer wird das Management. Die 60%-Regelung ist ein Baustein, um die Stabilität und Zuverlässigkeit der Stromversorgung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, dass …
… Netzüberlastungen vermieden werden. Gerade zu Spitzenzeiten kann zu viel eingespeister Solarstrom das Netz an seine Grenzen bringen.
… die Systemintegration verbessert wird. Die Regelung fördert indirekt den Eigenverbrauch und den Einsatz von Speichern, was die dezentrale Energieversorgung stärkt.
Es ist ein Schritt hin zu einem intelligenteren Stromnetz, das flexibel auf die schwankende Einspeisung aus erneuerbaren Energien reagieren kann.
Für Anlagenbesitzer, deren PV-Systeme bereits vom Bestandsschutz profitieren, gibt es eine besonders erfreuliche Nachricht. Sie können Ihre Anlage jederzeit um einen Batteriespeicher oder eine Speichererweiterung und beispielsweise einen Heizstab erweitern, ohne eine umfassende Drosselung befürchten zu müssen. So sichern Sie sich auch bei zukünftigen Anpassungen langfristig die volle Leistungsfähigkeit und Rentabilität Ihrer Solarinvestition.
Ausnahme: Bei Modulerweiterungen greift der Bestandsschutz nicht. Diese neuen Solarmodule – aber auch nur diese – müssten dann auf 60% gedrosselt werden, sofern eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz vorgesehen ist.
Was passiert mit überschüssigem Strom bei gedrosselter Einspeisung?
Ihre PV-Anlage produziert an einem sonnigen Mittag sehr viel Strom, Ihr Batteriespeicher ist randvoll und auch Ihr Haushalt benötigt gerade kaum Energie. Und obendrein fällt Ihre Anlage unter die 60%-Regelung, darf also nicht mehr als die erlaubten 60% ins Netz einspeisen. Was passiert nun mit dem restlichen, nicht genutzten Strom? Ganz einfach: Er geht leider verloren. Die Wechselrichter der Anlage regeln die Leistung automatisch herunter, sodass nicht mehr Strom produziert wird, als verbraucht, gespeichert oder ins Netz eingespeist werden kann.
Die Steuerbox und iMSys: Volle Leistung trotz 60%-Regelung?
Gibt es einen Weg, wie neue Anlagen von der 60%-Regelung befreit werden können und ihre volle Leistung ins Netz einspeisen dürfen? Natürlich, nämlich durch den Einsatz einer sogenannten Steuerbox in Kombination mit einem intelligenten Messsystem (iMSys). Diese Technologie ermöglicht es Ihrer PV-Anlage, das in Echtzeit mit dem Stromnetz kommuniziert. Das iMSys, auch „Smart Meter“ genannt, ist ein digitaler Stromzähler, der Ihre Verbrauchs- und Einspeisedaten präzise erfasst. Die dazugehörige Steuerbox ermöglicht es dem Netzbetreiber, Ihre Anlage bei einer drohenden Netzüberlastung temporär zu drosseln, und zwar punktgenau und nur, wenn es wirklich nötig ist. Diese Steuerboxen werden vom sogenannten Messstellenbetreiber eingebaut. Dieser entscheidet ebenfalls, ob und wann ein iMSys eingebaut wird. Ihren individuellen Messstellenbetreiber finden Sie auf Ihrem Hausstromzähler vermerkt.
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Welche weiteren Regelungen gibt es durch die EnWG-Novelle?
Dieser Punkt ist bereits seit dem EEG 2023 in Kraft, wird aber durch die EnWG-Novelle 2025 noch einmal unterstrichen. Für alle neuen PV-Anlagen ab 2 kWp, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gegangen sind und die Marktprämie erhalten, gilt: Gibt es an der Strombörse über einen Zeitraum von mindestens vier aufeinanderfolgenden Stunden negative Strompreise, erhalten Sie für diesen Zeitraum keine Einspeisevergütung mehr für den ins Netz eingespeisten Strom.
Die Schwelle für die verpflichtende Direktvermarktung wurde im EEG 2023 auf 100 kWp abgesenkt. Für kleinere Anlagen, die in erster Linie dem Eigenverbrauch dienen, ist dies meist nicht relevant, aber das Gesetz öffnet auch für kleinere Anlagen freiwillig die Möglichkeit zur Direktvermarktung. Dies ermöglicht es Anlagenbetreibern, ihren Strom flexibler zu vermarkten und potenziell höhere Erlöse zu erzielen, wenn sie sich aktiv am Strommarkt beteiligen möchten. Für die meisten Eigenheimbesitzer, die eine typische Dachanlage betreiben, ist dies in der Regel nicht die primäre Option. Hier steht der Eigenverbrauch und die feste Einspeisevergütung für den Überschuss im Vordergrund. Dennoch ist es gut zu wissen, dass der Gesetzgeber auch hier Anreize schafft, den Strom flexibler und marktnäher zu vermarkten, um das System als Ganzes effizienter zu machen.
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